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Mofa -Ausbildungsbeschreibung:
Mofa bis 50 ccm Hubraum
und maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig.
Eingeschlossene Klassen: -
Mindestalter: 15, (Ausbildungsbeginn mit 14 1/2 möglich)
Ausbildung:
Theorie:6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakursoder:
Die Ausbildung soll normalerweise in einem gesonderten Kurs erfolgen, der mindestens 6 Doppelstunden Theorie umfasst. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klasse M, A1 oder A unterrichtet werden.
Praxis:
90 Minuten Grundausbildung im Schonraum
Pflichtfahrten:
keine
Prüfung:
Theorieprüfung:
(Fragebogen mit 20 Fragen – ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Praktische Prüfung:
keine
Unterlagen:
Lichtbild
Kopie Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis
Wissenswertes:Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Abbildung: Yamaha NEOS Roller 50 ccm mit 25 km/h -
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