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Mofa

Mofa -Ausbildungsbeschreibung:

Mofa bis 50 ccm Hubraum
und maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig.

Eingeschlossene Klassen: -
Mindestalter: 15, (Ausbildungsbeginn mit 14 1/2 möglich)

Ausbildung:
Theorie:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakursoder:
Die Ausbildung soll normalerweise in einem gesonderten Kurs erfolgen, der mindestens 6 Doppelstunden Theorie umfasst. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klasse M, A1 oder A unterrichtet werden.

Praxis:
90 Minuten Grundausbildung im Schonraum

Pflichtfahrten:
keine

Prüfung:
Theorieprüfung:

(Fragebogen mit 20 Fragen – ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praktische Prüfung:
keine

Unterlagen:
Lichtbild
Kopie Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis

Wissenswertes:Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung

Abbildung: Yamaha NEOS Roller 50 ccm mit 25 km/h -

Preisbeispiel

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