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Klassen
Abbildung: Fahrzeugparcour von Hasii´s Fahrschule - Alle Fahrzeuge wurden Anfang 2010 ausgetauscht!
Es gibt unterschiedliche Fahrzeugklassen in denen man unter bestimmten Veraussetzungen seinen Führerschein erwerben kann.
Wenn Ihr Informationen über die einzelnen Ausbildungsklassen haben wollt und Bilder der Fahrzeuge in Hasii´s Fahrschule sehen wollt, dann seit Ihr hier genau richtig *gg
Beim Anklicken der einzelnen Klassen öffnen sich die Informationsseiten.
Viel Spass beim Stöbern!
Klassen Übersicht
18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit führen eines Anhängers bis 750 kg Gesamtmasse [Mehr]
18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Anhängerführerschein [Mehr]
Mindestalter: 25 Jahre Krafträder mit Beiwagen möglich [Mehr]
Mindestalter: 18 Jahre Krafträder eingeschränkte Geschwindigkeit bis max 25 kW (34 PS) nach 2 Jahren Aufhebung der eingeschränkten Geschwindigkeit [Mehr]
16 Jahre Leichtkrafträdermax 80 km/h bei unter 18 jährigen [Mehr]
Mindestalter: 16 Jahre
Kleinkrafträder
Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 45 Km/h [Mehr]
Ausbildungsbeschreibung:
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Der Diesel- oder Elektromotor darf höchstens 4 kW leisten, während Benzinmotoren auf 50 ccm Hubraum beschränkt sind.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h [Mehr]
Gabelstaplerausbildung:
Die Ausbildung ist an zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Tag,
beide Tage enden mit einer Abschlussprüfung.
So laufen die einzelnen Tage ab:
[Mehr]
Ausbildungsbeschreibung:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern [Mehr]
Ausbildungsbeschreibung:
Mofa bis 50 ccm Hubraum
und maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig. [Mehr]
Änderungen zum 19. Januar 2013
Leider muss ich Ihnen hiermit mitteilen, dass sich ab 2013 wieder einiges im Führerscheinrecht ändern wird!
Die wichtigsten Änderungen werden in Kürze von mir hier aufgelistet werden, bitte haben Sie ein wenig Geduld und schauen Sie wieder vorbei.
Vorab nur schon die Information, wer im Jahr 2012 zwischen 18 und 23 Jahre alt ist und mit dem Gedanken eines Motorradführerscheins spielt, der sollte ihn unbedingt noch 2012 beenden, denn wer nach dem 13. Januar 2013 die Motorradprüfung besteht muss definitiv frühestens 2 Jahre später eine weitere Prüfung machen um ungedrosselte Motorräder fahren zu dürfen! Ohne eine weitere Prüfung wird die Drosselung auf 34 PS NIE aus dem Führerschein gestrichen werden!
Nähere Informationen dazu gerne auch per Telefon, SMS, eMail oder Nachricht auf Facebook. Sie finden mich dort unter dem Namen Hasii Oesterle
Bis bald
Hasii