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Klasse B und B17 AuTOMATIK -Ausbildungsbeschreibung:
Mit der Klasse B-Automatik dürft Ihr mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t fahren und einen Anhänger bis 750 kg mitziehen.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürft Ihr auch mitziehen, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht
größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und
Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t. Das Kraftfahrzeug darf nur mit einem Automatikgetriebe ausgerüstet sein.
Eingeschlossene Klassen: L(2), M(3)
Mindestalter: 18 oder 17 bei B17, (Ausbildungsbeginn mit 17 1/2 oder 16 1/2 möglich)
Aufhebung der Beschränkung auf Automatik:
Möchtet Ihr eine Automatikbeschränkung aus dem Führerschein austragen lassen, müsst Ihr lediglich eine 30-minütige praktische Prüfung beim TÜV ablegen. Theorie sowie alle Sonderfahrten entfallen. Diese Austragung ist jederzeit möglich, es gibt weder eine zeitliche Mindestbegrenzung noch eine Höchstbegrenzung!
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Pflichtfahrten:
5 Fahrstunden à 45 Minuten Überland
4 Fahrstunden à 45 Minuten Autobahn
3 Fahrstunden à 45 Minuten bei Dunkelheit
Prüfung:
Theorieprüfung:
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, jedoch dürfen zwei 5 Punktefragen -Vorfahrt- nicht falsch sein)
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung dauert 45 Minuten -
Ihr fahrt innerhalb und außerhalb von Ortschaften;
gegebenenfalls unter Einschluss von Kraftfahrtstrassen und von Autobahnen auf dem Automatikfahrzeug
Unterlagen:
biometrisches Lichtbild
Sehtest, maximal 2 Jahre alt
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Kopie Personalausweis
ggf. Unterlagen über die Begleitpersonen (inkl. Kopie Personalausweis und Führerschein)
Wissenswertes:
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 habendürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren
(Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse).dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse C1(1) bzw. C1E(1) fahren, wenn der Zug maximal 3 Achsen hat. Wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E(1) hinausgehen, (über 12 t zulässige Gesamtmasse) müssen Sie Ihren Führerschein in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen.Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.
(1) Klasse C1 und C1E = Kfz bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen
(2) Klasse L = Traktoren bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
(3) Klasse M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
| Preisbeispiel |
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