S
Klasse S -Ausbildungsbeschreibung:
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Der Diesel- oder Elektromotor darf höchstens 4 kW leisten, während Benzinmotoren auf 50 ccm Hubraum beschränkt sind.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Eingeschlossene Klassen: -
Mindestalter: 16, (Ausbildungsbeginn mit 15 1/2 möglich)
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Pflichtfahrten:
keine
Prüfung:
Theorieprüfung:
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, jedoch dürfen zwei 5 Punktefragen -Vorfahrt- nicht falsch sein)
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung dauert 30 Minuten -
Sie fahren innerhalb von Ortschaften.
Unterlagen:
biometrisches Lichtbild
Sehtest, maximal 2 Jahre alt
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Kopie Personalausweis
Wissenswertes:
Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 cm⊃3; Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
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