L
Klasse L -Ausbildungsbeschreibung:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Eingeschlossene Klassen: -
Mindestalter: 16, (Ausbildungsbeginn mit 15 1/2 möglich)
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
ohne Ausbildung
Pflichtfahrten:
keine
Prüfung:
Theorieprüfung:
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, jedoch dürfen zwei 5 Punktefragen -Vorfahrt- nicht falsch sein)
Praktische Prüfung:
keine
Unterlagen:
biometrisches Lichtbild
Sehtest, maximal 2 Jahre alt
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Kopie Personalausweis
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