A18 & A25
Klasse A18 und A25 -Ausbildungsbeschreibung:
Klasse A(18):
Motorrad bis 25 kW Motorleistung
und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Motorräder gefahren werden
Eingeschlossene Klassen: M(3), A1(4)
Mindestalter: 18, (Ausbildungsbeginn mit 17 1/2 möglich)
Klasse A(25):
Motorrad über 25 kW Motorleistung
oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Eingeschlossene Klassen: M(3), A1(4)
Mindestalter: 25, (Ausbildungsbeginn mit 24 1/2 möglich)
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Pflichtfahrten:
5 Fahrstunden à 45 Minuten Überland
4 Fahrstunden à 45 Minuten Autobahn
3 Fahrstunden à 45 Minuten bei Dunkelheit
bei Vorbesitz der Klasse A1:
3 Fahrstunden à 45 Minuten Überland
2 Fahrstunden à 45 Minuten Autobahn
1 Fahrstunde à 45 Minuten bei Dunkelheit
Prüfung:
Theorieprüfung:
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, jedoch dürfen zwei 5 Punktefragen -Vorfahrt- nicht falsch sein)
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung dauert 60 Minuten -
Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften;
gegebenenfalls unter Einschluss von Kraftfahrtstrassen und von Autobahnen
Unterlagen:
biometrisches Lichtbild
Sehtest, maximal 2 Jahre alt
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Kopie Personalausweis
Wissenswertes:
Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.
(3) Klasse M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
(4) Klasse A1 = Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
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